- 677 - 1409. Juni 5. Brieg. an des heil. Lychnamsobunde. Herzog Ludwig II. begnadet die Bürger von Brieg für ihre treuen Dienste mit folgendem: Alle Vergabungen von Erb- und Lehngütern auf dem Lande, welche bei Lebzeiten seines Urältervaters Herzog Boleslaws, seines Aeltervaters Herzog Ludwigs, seines Vaters Herzog Heinrich's und während seiner Regierung von den Bürgern ihren Weibern und Kindern und von den Weibern ihren Männern geschehen sind im Stadtdinge oder vor dem Rathstische, sollen Gültigkeit haben, doch soll man in Zukunft solche Güter dort verreichen, wo man es "von rechte tun soll" (d. h. vor dem competenten Gerichte). Or. mit dem Siegel des Herz. Brg. St.-A. I. 43. Codex Diplomaticus Silesiae, hrsg vom Vereine für Geschichte und Alterthum Schlesiens, Bd 9, Urkunden der Stadt Brieg. Urkundliche und chronikalische nachrichten über die Stadt Brieg, die dortigen Klöster, die Stadt- und Stiftsgüter bis zum Jahre 1550. Hrsg Dr. C. Grünhagen, Breslau 1870.
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